Allgemeine Geschäftsbedingungen für digitale Werbeprodukte

ZWISCHEN DEM WERBEKUNDEN UND DER ad pright GmbH

(ad pright)

 

 

  • 1 Geltungsbereich
    • ad pright bietet umfassende digitale Werbelösungen, um individuelle Werbeziele für ihre Kunden zu erreichen und sorgt dafür, dass mit ihren Werbeprodukten Werbebotschaften an jedem Punkt der der Customer Journey platziert werden. Das Unternehmen bietet Kunden als Vermarkter und Co-Vermarkter individuelle Vermarktungslösungen in den Segmenten Video, Display, Native Addressable TV und Online Audio an. Die Werbevermarktung wird durch den Verkauf von Kampagnen über eigens Werbeinventar sowie Dritt-Vermarkter generiert.

 

  • Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für digitale Werbeprodukte der ad pright GmbH (im Folgenden „ad pright“ genannt) in Bezug auf die von ad pright angebotenen digitalen Werbeprodukte. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für digitale Werbeprodukte ist die Regelung der Rechtsbeziehung zwischen ad pright und dem Werbekunden in Bezug auf das jeweils beauftragte Produkt. Digitale Werbeprodukte sind dabei insbesondere Werbeleistungen und Buchungen von kommerziellen Kommunikationsmaßnahmen im Bereich Online sowie. Buchung von Kommunikationsmaßnahmen im Bereich Podcast, Web-Radio, Spotify und HbbTV.

 

  • Das Angebot der digitalen Werbeprodukte richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. juristische Personen, Gewerbetreibende sowie Selbständige oder Freiberufler sind.

 

  • Auf die Vertragsbeziehung finden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für digitale Werbeprodukte Anwendung. Entgegenstehende oder weitergehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Sie entfalten auch keine Wirkung, wenn ad pright ihnen im Einzelfall nicht widersprochen hat.

 

  • Individualabreden zwischen ad pright und dem Kunden gehen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für digitale Werbeprodukte im Bereich der jeweils individuell vereinbarten Vertragsbedingung vor (vgl. § 305b BGB) und werden sodann durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für digitale Werbeprodukte ergänzt. Die Auftragsunterlagen sowie die Rechnung gelten als Individualvereinbarungen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für digitale Werbeprodukte vorgehen. Individualvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform bzw. einer Bestätigung durch ad pright in Textform.

 

  • 2 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für digitale Werbeprodukte

 

  • ad pright ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für digitale Werbeprodukte nach Vertragsschluss zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an solche Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht unwesentlich beeinträchtigen würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, Laufzeit und Kündigung.

Ferner können Anpassungen und Ergänzung vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Regelungslücken, die nach Vertragsschluss entstanden sind, erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für digitale Werbeprodukte betroffen sind.

  • Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für digitale Werbeprodukte werden dem Kunden rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer angemessenen, durch ad pright im Einzelfall festgelegten Erklärungsfrist nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, behalten die bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit. Widerspricht der Kunden den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für digitale Werbeprodukte, so steht ad pright ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zu. ad pright hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach Widerspruch des Kunden in Textform auszuüben.

 

 

  • 3 Änderung der digitalen Werbeprodukte und deren Preisen

 

  • Die beauftragten Onlinemarketing-Produkte können nach Vertragsschluss geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch nicht schlechter gestellt und von dem ursprünglichen Produkt nicht deutlich zum Nachteil des Kunden abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn technische Neuerungen für die geschuldeten Leistungen angewendet werden, die Stabilität und Sicherheit von ad prights IT-Systemen oder die von ad prights Erfüllungsgehilfen dauerhaft beeinträchtigt ist oder wenn Dritte, von denen ad pright für die Vertragsdurchführung notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.

 

  • ad pright ist berechtigt, die vereinbarten Preise nach Vertragsschluss in dem Umfang zu erhöhen, wie Preissteigerungen Dritter erfolgen, von denen ad pright für die Vertragsdurchführung notwendige Vorleistungen bezieht. Die vereinbarten Preise erhöhen sich auch in dem Maß, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer oder zwingender gesetzlicher Abgaben veranlasst ist.

 

  • Änderungen der digitalen Werbeprodukte oder deren Preise werden dem Kunden rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den mitgeteilten Änderungen innerhalb einer angemessenen, durch ad pright im Einzelfall festgelegten Erklärungsfrist zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb der Erklärungsfrist in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Kunden der Änderung, so ist ad pright berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zu beenden. Ad pright hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Kunden auszuüben.

 

 

 

  • 4 Vertragsabschluss

 

  • Ein bindender Vertrag kommt zustande sobald (i) der Kunde von ad pright eine schriftliche Bestätigung des zuvor vom Kunden erteilten Auftrages, der auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) umfasst, erhält, oder (ii) ad pright die zuvor vom Kunden durch schriftliche Aufforderung und Beschreibung beauftragte Werbung „online“ freischaltet. Der Vertrag läuft, solange die Werbung von ad pright entsprechend der Vorgaben des Auftrages ausgeliefert wird.

 

  • Angebote von ad pright sind freibleibend, d.h. nicht bindend und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen. Im Fall eines durch ad pright ausgestellten Angebots kommt der Vertrag ausschließlich mit schriftlicher Bestätigung durch ad pright oder konkludent durch Erbringung der Leistung durch ad pright zustande.

 

  • Kunden können einen Auftrag nur dann ändern, wenn ad pright diesem Wunsch schriftlich oder in anderer angemessener Form zugestimmt

 

  • Mit Auftragserteilung versichert der Kunde, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person, Gewerbetreibender oder Selbständiger bzw. Freiberufler zu sein.
  • Ferner versichert der Kunde, dass er alle Angaben zu Vertragsdaten, die bei Vertragsschluss erhoben werden, vollständig und wahrheitsgemäß gemacht hat Solche Vertragsdaten sind insbesondere Angaben über die Firma des Kunden, Rechtsform, Name der vertretungsberechtigten Person, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und ggf. Telefaxnummer und Kontoverbindung.
  • Darüber hinaus versichert der Kunde, über sämtliche, für die Auftragsdurchführung erforderlichen Rechte zu verfügen. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend Rechte in Bezug auf Berufs-, Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeits-, Datenschutz- sowie Namensrechte. Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziff. 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für digitale Werbeprodukte sei an dieser Stelle gesondert hingewiesen.
  • Die Leistungserbringung erfolgt durch ad pright jeweils monatlich anteilig.

 

  • 5 Ablehnung von Aufträgen

 

  • ad pright behält es sich vor, nur solche Werbung anzunehmen, welche zulässige Inhalte veröffentlicht oder verbreitet und behält sich vor unzulässige, vom Partner vermarkteten Werbeaufträge abzulehnen, bzw. zu sperren.
  • Unzulässig sind grundsätzlich Inhalte, die gegen geltendes Recht bzw. gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für digitale Werbeprodukte verstoßen. Dies ist insbesondere, jedoch nicht abschließend der Fall, wenn der Inhalt:
  • – gegen gesetzliche Vorschriften – insbesondere gegen das Grundgesetz (GG), das Strafgesetzbuch (StGB), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Urhebergesetz (UrhG), das Markengesetz (MarkenG), das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie gegen das Gesetz zum Jugendschutz (JuSchG) – verstößt, rassistische oder menschenverachtende Aussagen enthält,
  • nicht religiös und politisch neutral gehalten ist,
  • pornographisch oder sexuell anstößig ist,
  • gewaltverherrlichenden Charakter aufweist,
  • gegen die DSGVO und geltendes Datenschutzrecht verstößt,
  • von der Kommission für Lauterkeit der Werbung beanstandet wurde
  • Rechte Dritter – jeglicher Art, insbesondere das Persönlichkeitsrecht – verletzt und
  • Verweise auf Internetseiten (Hyperlinks) setzt, auf denen unzulässige Inhalte im Sinne dieser Ziffer veröffentlicht werden.
    • Auf Rückfrage erhält der Kunde Auskunft über die Ablehnungsgründe. Kann der Kunde nicht neue Werbung vorlegen, die den Anforderungen von ad pright genügt und anwendbarem Recht und Standards entspricht, kann der Kunde Erstattung geleisteter Zahlungen pro Rata Temporis verlangen, abzüglich bis dahin angefallene angemessene Kosten von ad pright.

 

  • Im Zweifel hat der Kunde die Legitimität der Werbung zu beweisen.

 

  • 6 Kampagnenarten

 

Folgende Vergütungsmodelle können bei den Kampagnen durch ad pright Anwendung finden:

 

  • CPM (TKP) = abgerechnet werden Ad Impressions: Die Kampagne wird auf der Basis der durch das Ad Serving-System gezählten Ad Impressions berechnet, welche ad pright für die jeweilige Kampagne einsetzt. In jedem Fall berechnet ad pright nur das tatsächlich ausgelieferte Inventar.
  • CPC (cost per Click) = Kosten pro generierten Klick: Bei den CPC-Kampagnen werden durch das Anklicken der Werbemittel durch den Internet-User Weiterleitungen auf voreingestellte Ziel-URLs (bzw. Websites) aktiviert und damit jeweils ein Click-Through generiert. Die Kampagnen werden auf der Basis, der durch das Ad Serving-System gezählten Click-Throughs berechnet, welche ad pright für die jeweilige Kampagne generiert. Einfache Ad Impressions, die im Zusammenhang mit einer CPC-Kampagne genutzt werden, werden bei der Vergütung nicht berücksichtigt.
  • CPO (Cost per Order) = Vergütung nach Bestellungen: Dem Partner wird ausschließlich jeder bei dem Werbekunden generierte Auftrag berechnet. Bei den CPO-Kampagnen werden die Internet-User über das Werbemittel zu einer Bestell-/Kauf-Aktion aufgefordert. Der Auftrag gilt als erfüllt, wenn der Werbekunde ad pright bestätigt, dass der Kauf des Internet-Users abgeschlossen und ohne Widerruf vorgenommen wurde. Alle dafür generierten Ad Impressions, Click-Throughs oder Leads sind für die Abrechnung nicht relevant.
  • Ein bestimmtes Leistungsergebnis oder ein bestimmter Erfolg sind grundsätzlich nicht geschuldet. ad pright übernimmt keine Gewähr, dass durch die beauftragten Leistungen die vom Kunden verfolgten kommunikativen Erfolge, wirtschaftlichen und sonstigen Ziele erreicht werden.  In diesem Zusammenhang erkennt der Partner an, dass die im/in den Buchungsauftrag/-aufträgen angezeigten Beträge ausschließlich als Zielvereinbarungen, nicht jedoch als garantierte Zahlen zu betrachten sind. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dies ausdrücklich in Textform zwischen den Parteien vereinbart wurde. Keinesfalls ist ein wirtschaftlicher Erfolg geschuldet.

 

  • 7 Lieferung der Werbemittel

 

  • Der Kunde ist für die rechtzeitige Anlieferung der Werbemittel an adpright sowie die Einhaltung der von ad pright jeweils vorgegebenen technischen Spezifikationen verantwortlich. Grundsätzlich soll der Kunde das Werbematerial mindestens drei (3) Arbeitstage vor „online“ Freischaltung für die Kampagnen abliefern. Für Addressable TV gilt eine Frist von mindestens fünf (5) Arbeitstagen vor vereinbartem Startdatum der Kampagne.

 

  • Der Kunde trägt das Risiko der Übertragung der Werbemittel an ad pright. ad pright haftet nicht für das Versagen von notwendigen Dienstleistungen Dritter wie z. B. von Publishern oder Website-Administratoren.

 

  • Kann ein Auftrag wegen später Anlieferung, fehlerhaftem Material oder unrichtigen Angaben nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, bleibt ad pright zur Berechnung des vollen Preises berechtigt. Dem Kunden steht dann kein Anspruch auf Schadensersatz oder Erstattung des Preises zu.

 

  • ad pright wird sich nach Kräften bemühen, die Werbung rechtzeitig im Umfeld der vereinbarten Videos, Webseiten, Apps, Audio-Streams und TV-Kanäle zu platzieren. ad pright ist nicht für den Erfolg der Werbekampagne oder die Ergebnisse, die der Kunde von der Werbung erwartet, verantwortlich.

 

  • 8 Platzierung von Werbung

 

  • ad pright behält sich Art und Weise der Anbringung der Werbung gemäß den Vorgaben im Auftrag vor. Änderungswünsche, die auf Irrtum, Unterlassungen oder Fehlern von ad pright beruhen, werden von ad pright auf eigene Kosten behoben. Alle anderen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. In allen anderen Fällen trägt der Kunde die Kosten für Änderungen, die er oder ad pright verlangen, um die Einhaltung von Gesetzen und Regeln sicherzustellen.

 

  • Die Schaltung erfolgt in der jeweils bei dem Internetanbieter/ HbbTV-Anbieter üblichen Wiedergabequalität und in Abhängigkeit des dem technischen Standard des jeweiligen technischen Equipments des Internet-Benutzers / HbbTV-Benutzers.

 

  • Bei nicht fristgerechter, unvollständiger und/oder nicht den technischen Spezifikationen entsprechender Anlieferung der Werbemittel ist ad pright berechtigt, die vorgesehenen Platzierungen anderweitig zu besetzen, bis die Lieferung einwandfrei erfolgt. Die Durchführung des Auftrages wird dann im Ermessen von ad pright nachgeholt. Der Vertragspartner ist gleichwohl verpflichtet, den vollen Schaltpreis zu bezahlen.

 

  • Wird der Vertrag auf Basis eines schriftlichen Angebotes erstellt, wird dieses Bestandteil des Vertrages. Verlangt der Vertragspartner eine Änderung der kommerziellen Kommunikation auf Basis des Angebotes nach Start der Kampagne, ist er verpflichtet, die durch die Änderung verursachten Kosten zu tragen.

 

  • 9 Nichterfüllung, Verschiebung

 

  • Wenn die Platzierung der Werbung aus alleinigem Verschulden von ad pright nicht vertragsgerecht erfolgt, hat der Kunde Anspruch auf angemessene Preisminderung, die von ad pright nach billigem Ermessen festgesetzt wird; jeder andere Schadensersatzanspruch (ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) ist ausgeschlossen.

 

  • Unbedeutende und geringfügige Fehler berechtigen den Kunden nicht zu einer Preisreduzierung, einer Ersatzplatzierung der Werbung, einer Erstattung oder einer Gutschrift.

 

  • ad pright übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Anweisungen per Telefon oder auf anderen elektronischen Wegen oder für das Versagen von notwendigen Dienstleistungen Dritter wie z. B. Netzwerken, Publisher oder Website-Administratoren.

 

  • Im Falle einer Vertragsverletzung durch ad pright ist der Kunde nicht berechtigt, Zahlungen aus Aufträgen, die nicht mit der fehlerhaften Kampagne zusammenhängen, zu verweigern oder zurückzuhalten. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die ad pright schriftlich anerkannt hat oder die rechtskräftig festgestellt sind.

 

  • ad pright übernimmt keine Haftung für Benutzung oder Spezifizierung von Hardware oder Software, die Dritten gehören oder von Dritten betrieben werden; die Nichtveröffentlichung von Werbung, welche durch Änderungen in Software oder Hardware Dritter verursacht wird, einschließlich z. B. neue oder geänderte Protokolle oder Technologien, Fehler in der Bereitstellung von Diensten und Netzwerken, die nicht unter der Kontrolle von ad pright sind, Unterbrechungen oder Fehler im Internet oder anderen Online-Diensten, unvollständige oder nicht aktualisierte Werbung, die auf Proxyservern (als Zwischenspeicher oder im Cache) von kommerziellen oder nichtkommerziellen Providern und Online-Diensten gehalten werden, Fehlfunktionen oder fehlende Verfügbarkeit von ad pright-Hardware oder -Software oder anderen Ad Serving-Plattformen, soweit diese nicht länger als 24 Stunden (dauerhaft oder kumulativ) innerhalb einer Frist von 30 Tagen vom Beginn einer vertraglichen Platzierung andauern, Ausfälle durch höhere Gewalt, aus editorischen oder technischen Gründen, wegen Streik oder aus Rechtsgründen oder anderen Gründen, für die die ad pright nicht verantwortlich ist oder die ad pright nicht beeinflussen kann. In jedem der vorgenannten Fälle wird ad pright die Kampagne um die unbedingt ausgefallene Zeit verlängern, um die Beeinträchtigung auszugleichen.

 

  • 10 Zahlungsverzug

 

Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so kann ad pright – nach einer Frist von drei Tagen – bis zur vollständigen Zahlung die weitere Durchführung von Aufträgen nach eigenem Ermessen verschieben oder aussetzen und die Platzierung von laufenden Werbekampagnen verschieben, aussetzen oder abschalten. Dies gilt auch für den Fall, dass der Zahlungsverzug nicht mit diesem Auftrag zusammenhängt. ad pright kann auch Vorauszahlung für die Fortsetzung der Werbeschaltungen verlangen.

 

  • 11 Kündigung

 

  • Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus den auftragsunterlagen.

 

11.2       Verträge, die mit einer Mindestlaufzeit abgeschlossen werden, verlängern sich automatisch jeweils um den gleichen Zeitraum, maximal jedoch um 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von vier Wochen vor Ablauf der Laufzeit von einer Vertragspartei gekündigt werden.

  • Kündigungen können per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen.

 

11.3       Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden
Vertragspartnern vorbehalten. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch ad pright liegt insbesondere dann vor, wenn:

  • Sich der Kunde mit der vereinbarten Vergütung oder bei Dauerschuldverhältnissen mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsvergütungen in Verzug befindet;
  • der Kunde gegen eine ihm nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen obliegende Pflicht verstößt;
  • der Kunde gegen gesetzliche Regelungen verstößt und der Verstoß die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses betrifft;
  • gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt wurde oder ein solches mangels Masse abgelehnt wurde.

11.4       Im Fall einer Kündigung durch den Kunden ist ad pright berechtigt, die vereinbarte Vergütung      zu verlangen. ad pright muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sich ad pright infolge der Beendigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Ressourcen erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

 

  • 12 Preisbestimmung

 

12.1       Es gelten die im Auftrag vereinbarten Preise. Wenn im Auftrag nicht anderweitig vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zur Zahlung auf das von ad pright angegebene Konto fällig. Kosten für Zahlungserinnerungen können dem Kunden belastet werden. Wenn ein Kunde einer Preisanpassung nicht zustimmen will, kann er diese Vereinbarung innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preisanpassung schriftlich fristlos kündigen. In diesem Fall steht ad pright der volle Preis ohne Anpassung bis zum Datum der Wirksamkeit der Kündigung zu. ad pright kann nach eigenem Ermessen Vorauszahlungen verlangen (z. B. für Kunden außerhalb der EU, oder Kunden, die mit Verspätung bezahlt haben, usw.).

12.2       Im Falle einer Überlieferung/Übererfüllung der Kampagne kann ad pright dem Kunden bis zu 10% des vereinbarten Betrages mehr belasten, wenn ad pright den Kunden im Vorfeld darüber informiert hat.

12.3       Der Werbekunde und ad pright sind berechtigt, vorgenommene Platzierungen von Kommunikationsmaßnahmen bis eine Woche vor Schaltung umzubuchen, soweit die Umbuchung für den jeweils anderen Vertragspartner zumutbar ist. Der Werbekunde ist berechtigt, vereinbarte Kommunikationsmaßnahmen umzubuchen (Änderung der gebuchten Website, Bereichsplatzierung und Schaltungszeitraum), wenn der Umbuchungswunsch spätestens zwei Werktage (bei Addressable TV mindestens 5 Werktage) vor dem vereinbarten Schaltungstermin an ad pright schriftlich mitgeteilt wird, das vereinbarte Buchungsvolumen (Entgeltsumme nach Maßgabe der jeweiligen Preisliste) aufrechterhalten bleibt, sich die Schaltung des umgebuchten Volumens gegenüber dem ursprünglich gebuchten Volumen nicht wesentlich verzögert und ad pright hinsichtlich der gewünschten neuen Schaltungstermine über hinreichend freie Kapazitäten verfügt.

12.4       Konkurrenzausschluss kann auch nicht innerhalb einer Internetseite oder Addressable TV-Kanales gewährt werden, d.h. dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Konkurrenten des Werbekunden während des gleichen Zeitraums innerhalb der gleichen Internetseite, des gleichen Addressable TV-Kanales Werbung schalten.

12.5       Der Werbekunde stimmt einer Auslieferung der Werbemittel über einen externen Adserver zu. Für diese Fälle behält sich der Adserver-Anbieter das Recht vor, die Werbemotive vor deren Schaltung zu sichten und eine Schaltung gegebenenfalls abzulehnen. Der Webekunde ist verpflichtet, ad pright diese Werbemotive zwecks Sichtung vorzulegen sowie im Falle von nachträglichen Änderungen diese ad pright anzuzeigen.

12.6       ad pright wird dem Werbekunden über die Anzahl der während der Kampagne ausgelieferten Ad Impressions und/oder Ad Clicks in einem durch ad pright vorgegebenen Format berichten. Maßgeblich sind insoweit die von ad pright oder deren Partnern ermittelten Ad-Server-Daten.

12.7       Rechnungen basieren auf dem Bericht des verantwortlichen ad pright-Account Managers. Beanstandungen muss der Kunde schriftlich innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Berichtes erheben. Nach Ablauf der Frist ohne schriftliche Beanstandung ist der Bericht endgültig und für beide Parteien verbindlich.

12.8       Bei Kampagnen mit weitergeleitetem Inhalt können Unterschiede in den gezählten Aufrufen oder Klicks zwischen ad pright und dem Ad Serving-System des Kunden auftreten. Entsprechend dem Industriestandard sind Differenzen von bis zu 15 Prozent kein Grund für Beanstandungen. Bei höherer Differenz wird ad pright den Grund der Differenz sorgfältig untersuchen und dem Kunden berichten. Der Kunde muss daher ad pright oder einem beauftragten Dienstleister für diesen Fall den vorbehaltlosen Zugang zu dem eigenen Ad Serving-System für die spezifische Kampagne ermöglichen. Im Falle der Verweigerung des Zugangs gilt der Bericht von ad pright als endgültig und verbindlich für die Parteien. Die Ergebnisse in dem Bericht an den Kunden sollen deutlich herausstellen, welche Systemzahlen zuverlässiger sind und warum. Die so als gültig nachgewiesenen Zahlen sind für die Rechnungsstellung maßgeblich.

 

 

  • 13 Gewährleistung und Haftung von ad pright

 

13.1       ad pright übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Zweckmäßigkeit oder Eignung der Werbung für einen bestimmten Zweck. Ad pright übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass die Werbung von einer bestimmten Anzahl von Personen gesehen oder aufgerufen werden kann. Sofern bei einer Kampagne eine bestimmte Zahl von Aufrufen oder Leads vorgesehen ist, so gilt diese Zahl nur als Zielzahl, um deren Erreichung ad pright sich bemühen wird. Sollte ad pright die Zielzahl nicht erreichen, erhält der Kunde eine proportionale Reduzierung des vereinbarten Gesamtpreises, jedoch ist jeder weitere Anspruch auf Erstattung oder auf Schadensersatz ausdrücklich ausgeschlossen. Hiervon ausgeschlossen ist der Fall, dass ad pright vorsätzlich gehandelt hat.

13.2       Die Leistungserbringung erfolgt teilweise mittels Software. Dem Kunden ist bewusst, dass der Einsatz von Software nicht vollständig fehlerfrei erfolgen kann. ad pright kann daher auch keine fehler- und unterbrechungsfreie Leistungserbringung unter allen Hard- und Softwarekonstellationen gewährleisten. ad pright ist jedoch bemüht, die Leistung zu mangel- und störungsfrei wie möglich zu erbringen.

13.3       ad pright übernimmt insbesondere keine Gewährleistung für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Leistung sowie die Qualität der Leitungen.

13.4       Ein bestimmtes Leistungsergebnis oder gar ein bestimmter Erfolg sind grundsätzlich nicht geschuldet. Sofern die Erbringung eines bestimmten Leistungsergebnisses ausdrücklich vereinbart ist und ad pright aus welchen Gründen auch immer das geschuldete Leistungsergebnis nicht erbringen kann, ist ad pright berechtigt, das geschuldete Leistungsergebnis nachzuholen.

13.5       Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Leistungen unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Kenntniserlangung in Textform unter der Angabe des Mangels ad pright gegenüber geltend zu machen.

13.6       Im Fall von ganz oder teilweise mangelhafter Leistung, die ad pright bzw. deren Erfüllungsgehilfe zu vertreten hat, hat der Kunde gegenüber ad pright einen Anspruch auf Nachbesserung. Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen, hat der Kunde wahlweise das Recht auf angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder auf Rücktritt vom Vertrag. Die Nachbesserung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

13.7       ad pright haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von ad pright, ad prights gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.

13.8       Unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Übertragungsmitteln oder sonstige Störungen, die nicht von ad pright zu vertreten sind, entbinden diese von der Leistungspflicht und Gewährleistung. Auch ist in einem solchen Fall die Haftung von ad pright vollumfänglich ausgeschlossen.

13.9       Für Materialien, Inhalte und Leistungen des Kunden (z.B. zur Verfügung gestellte Inhalte, Logos, Claims, Werbeanzeigen, Bilder, Texte, produkt- und unternehmensbezogene und sonstige Informationen), die der Kunde ad pright zur Verfügung stellt oder die er durch die gebuchten Leistungen veröffentlicht oder verbreitet, übernimmt ad pright keine Haftung.

13.10     Für übrige Schäden ist die Haftung von ad pright, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit ad pright nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Zudem ist die Haftung im Fall von leichter Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, wenn ad pright die Verletzung einer Pflicht zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (sog. Kardinalpflicht). Im letzteren Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, maximal jedoch auf die Summe des jährlichen Auftragswertes.

13.11     Alle Ansprüche des Kunden gegenüber ad pright verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Verjährung von Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

13.12     Soweit die Haftung von ad pright beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für deren Dienstleister, gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen.

 

 

  • 14 Haftung des Kunden und Freistellung

Der Kunde stellt ad pright und ad prights Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der Verletzung einer der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für digitale Werbeprodukte geregelten Pflichten des Kunden gegenüber ad pright oder deren Erfüllungsgehilfen geltend machen. Dies umfasst auch den Ersatz der hieraus resultierenden Schäden, einschließlich der Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung.

 

  • 15 Rechteeinräumung

15.1       Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Der Kunde räumt ad pright im für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang unwiderruflich das einfache, jedoch übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Inhalte sowie infolge der Erbringung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein.

15.2       Die Rechtsübertragung umfasst die vollständige Einräumung der Rechte hinsichtlich aller bereits bekannten wie auch zukünftigen Nutzungsarten.

15.3       Insbesondere ist ad pright berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung Inhalte sowie die aufgrund der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, in sämtlichen multimedialen Ausprägungen zu veröffentlichen bzw. Dritten zugänglich zu machen sowie mit anderen Werken zu verbinden.

15.4       Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ad pright die infolge der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse oder Teile hiervon zu Referenzzwecken für Eigenwerbung nutzt.

15.5       Wenn und soweit ad pright dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung Inhalte zur Verfügung stellt, insbesondere Bildmaterialien, so erfolgt hiermit keine Übertragung von Rechten hinsichtlich der Inhalte an den Kunden über diesen Auftrag hinaus. Dem Kunden ist bekannt, dass Dritte Rechteinhaber hinsichtlich dieser Inhalte sind und ad pright bzw. dem Kunden die Nutzung der Inhalte untersagen können bzw. diese von der Erfüllung einzelner Pflichten abhängig machen können, wie zum Beispiel die namentliche Nennung des Urhebers.

 

 

  • 16 Sonstige Bestimmungen

 

16.1.      Der Kunde darf diesen Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ad pright übertragen.

16.2.     Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz von ad pright, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.

16.3       Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrecht und zum UN-Kaufrecht

 

  • 17 Anschrift

ad pright GmbH

Gredinger Str. 24 a

90453 Nürnberg

 

Kontakt:

 

Telefon: 0911 – 14 89 62 0

Telefax:  0911 – 14 89 62 99

E-Mail: team@adpright.com

www.adpright.de

 

Handelsregister: Nürnberg

Registernummer: HRB 40784

 

 

Geschäftsführer: Rene Roth und Cornelia Bierling

 

 

Stand April 2024